Recht einfach und transparent
„Der Fokus und die Motivation meiner täglichen Arbeit liegen darin, das persönliche Anliegen meiner Mandanten erfolgreich zu lösen. Das heißt auch, gemeinsam mit Ihnen besonders effiziente und ökonomische Wege zu erarbeiten, die zum Ziel führen. Vielfach erreichen wir die Lösung schon im Vorfeld durch schlichtende Verhandlungen und können streitige Verfahren vermeiden. Ein Vorteil ist es, durch meine langjährige Erfahrung auf ein großes Netzwerk von Kollegen zugreifen zu können. Ein solches Vorgehen eröffnet häufig neue Perspektiven.“
David S. Deutgen
Kapstadt, Südafrika
2004
Deutsche Verwaltungshochschule Speyer
2010
Kapstadt und Köln
2005-2009
Düsseldorf
2018
Arbeitsschwerpunkte
Als Rechtsanwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Da sich in der Praxis die unterschiedlichen Rechtsbereiche meist überschneiden sind für eine gute, ehrliche Beratung vielfältige Kompetenzen erforderlich. Wir sind ausgewiesene Experten in diesen Rechtsgebieten:
Strafrecht inklusive Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und die strafrechtliche Unternehmensberatung vertreten wir im Rahmen unserer Überzeugung der Rechtsstaatlichkeit und hoheitlichem Handeln. Denn viele Standards der Rechtsstaatlichkeit mögen uns heute selbstverständlich erscheinen. Sie müssen jedoch jeden Tag in der Praxis immer wieder ins Bewusstsein gerufen und neu behauptet werden.
Auch wenn sehr viele Strafrechtsfälle heutzutage in der Praxis durch sogenannte Verständigungen („deals“) zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht vorbereitet werden, ist Verteidigung dem Grunde nach Kampf. Kampf um die Wahrheit. Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Kampf um die Wahrung rechtsstaatlicher Standards.
Moderne Strafverteidigung ist stets eine Gratwanderung. Ein Anwalt, der nicht in der Lage ist, sich in die Position des Angeklagten hineinzuversetzen, wird vor Gericht wenig erreichen. Genauso wenig kann ein guter Verteidiger es sich leisten, kein Gespür für die Perspektive des Richters, eines Zeugen oder der Öffentlichkeit zu haben.
Wenn um die Wahrheit gerungen wird, müssen manchmal unbequeme Fragen gestellt werden. Eine Verteidigung, die diesen Namen verdient, setzt damit immer auch Mut und Konfliktbereitschaft voraus.
Genau dabei können und möchten wir sie optimal unterstützen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Unsere strafrechtliche Notfallnummer lautet: 0151-15704606.
Die Rechtsanwaltskanzlei Deutgen bietet Ihnen die Beratung und Vertretung im Bereich des Straßenverkehrsrechts durch die jahrelange Erfahrung der Sie betreuenden Rechtsanwälte.
Irgendwann wird fast Jedermann mit straßenverkehrsrechtlichen Fragen konfrontiert. Unsere Verkehrsrechtsspezialisten beraten und betreuen Sie im Zusammenhang mit den rechtlichen Auswirkungen von Verkehrsunfällen oder Verkehrsverstößen.
Gegenstand der anwaltlichen Arbeit in diesem Bereich ist auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die Verteidigung in Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Unterstützung in Situationen, in denen es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht.
Wir beraten auch in allen Rechtsfragen, die den Autokauf oder das Kfz-Leasing betreffen. In diesem Zusammenhang auftauchende versicherungsrechtliche Fragen klären wir ebenfalls für Sie.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns unter 0221-59552324.
Als Experten im Bereich des Versicherungsrechts unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die oft übermächtigen Versicherungskonzerne.
Die versicherungsrechtliche Ausrichtung unserer Kanzlei garantiert eine routinierte und zielführende Fallbearbeitung. Eine differenzierte Bewertung der Erfolgsaussichten und Risiken gehört dabei ebenso zu unseren Beratungskonzept wie die gemeinsame Planung des strategischen Vorgehens mit unseren Mandanten.
Aufgrund unserer Zusatzqualifikation als Anwalt mit jahrelanger Prozesserfahrung beherrschen wir die Fähigkeit des konsensualen Verhandelns ebenso sicher wie die streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Die Interessen unserer Mandanten haben für uns oberste Priorität, was gerade bei Auseinandersetzungen mit Versicherungsverträgen und/oder Versicherungsgesellschaften nie aus dem Auge verloren wird.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns unter 0221-59552324.
Dem Vertragsrecht ordnen wir nicht nur die Gründung von Firmen und Gesellschaften zu, sondern jegliche Fälle des Kauf- und Werkrechts zu, die nicht schon in die Spezialgebiete des Bau- und Architektenrechts oder des Handelsrechts fallen.
Auch Rechtsfragen zu allen anderen Vertragstypen (beispielsweise allgemeines Dienstvertrags- und Auftragsrecht, Tauschverträge, Schenkungen, Darlehensverträge, Reise-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträge) ordnen wir dem allgemeinen Zivilrecht zu.
Als Special beraten, unterstützen und vertreten wir Sie in Vertragsfragen bzw. Fragen zum Widerruf von bestehenden Verträgen. Insbesondere beim Widerruf von Darlehens- und/oder Lebensversicherungsverträgen sind wir sehr erfahren und haben Mandanten erfolgreich bis zum höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, vertreten.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns unter 0221-59552324.
Die Rechtsanwaltskanzlei Deutgen hat eine umfassende Beratungskompetenz in allen Fragen des Allgemeinen Zivilrechts.
Dem allgemeinen Zivilrecht ordnen wir beispielsweise die Fälle des Kauf- und Werkrechts zu, die nicht schon in die Spezialgebiete des Bau- und Architektenrechts oder des Handelsrechts fallen.
Auch Rechtsfragen zu allen anderen Vertragstypen (beispielsweise allgemeines Dienstvertrags- und Auftragsrecht, Tauschverträge, Schenkungen, Darlehensverträge, Reise-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträge) ordnen wir dem allgemeinen Zivilrecht zu.
Das Gleiche gilt auch für Fragen aus dem Bürgschaftsrecht und im Zusammenhang mit Pfandrechten an beweglichen Sachen. Oft geht es im Allgemeinen Zivilrecht um die Geltendmachung und Durchsetzung oder um die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, also insbesondere um Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung bestimmter Pflichten. Neben der Vertretung vor den ordentlichen Gerichten nehmen wir Ihre Rechte bei Bedarf auch in Schiedsgerichtsverfahren wahr.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
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Wir ziehen Forderungen ein – nachdrücklich, kompromisslos und effizient!
Sie kennen die 3 Möglichkeiten des Forderungseinzuges – Klage, Mahnverfahren, Abschreiben?
Oder anders gefragt: Wann lohnt es sich, gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen?
Es ist die alleinige Entscheidung des Mandanten, ob er eine offen stehende Forderung eintreiben möchte. Wir erleben regelmäßig, dass die Verantwortung für diese Entscheidung vom Unternehmer auf den Rechtsanwalt mit der einfachen Frage: „Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten ?“ übertragen wird.
Sollte der Rechtsanwalt nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen, kann er nur über die rechtlichen Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs und damit über die Frage Auskunft geben, ob der geltend gemachte Anspruch einer gerichtlichen Überprüfung stand hält und welche Prozessrisiken bestehen.
Zusagen über die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten, d.h. die Beantwortung der für den Gläubiger alles entscheidenden Frage, ob er jemals sein Geld bekommt, können seriös nicht erfolgen.
Zwar kann über die jeweiligen Auskunftsdateien ein grobes Raster betreffend des Schuldners erstellt werden, jedoch bleibt im Regelfall immer ein ungewisses Gefühl, ob der Schuldner im Fall Ihres gerichtlichen Obsiegens die Bonität hat, die Schuldforderungen zu bezahlen.
Deshalb kann der Rechtsanwalt bei der Frage, ob die Forderung ausgeklagt werden soll, nur Entscheidungshilfen anbieten, die nach unserer Überzeugung nur in wenigen Ausnahmefällen ein Abschreiben der Forderung und damit einen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung rechtfertigen, unter anderem
Ansonsten sollte beachtet werden, dass
Wenn nach diesen Kriterien letztlich die Entscheidung für den gerichtlichen Forderungseinzug gefallen ist, dann ist die Entscheidung, ob eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden soll, einfach:
Hat der Schuldner außergerichtlich Einwendungen erhoben, die nicht auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen und die die Berechtigung der Forderung an sich in Frage stellen, so sollte man aus prozessökonomischen Gründen sofort Klage erheben. In allen anderen Fällen ist das kostengünstigere gerichtliche Mahnverfahren zu empfehlen.
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Als ausgewiesene Spezialisten mit Erfahrung in diversen Fällen und sogar vor dem höchsten deutschen Gericht (BGH in Karlsruhe) vertreten wir seit Jahren speziell beim Thema Widerruf Mandanten bundesweit.
Neben den gängigen Standard-Widerrufsthemen wie etwa beim Darlehensvertrag, der Lebensversicherung ist nun die deutsche Automobilindustrie bzw. die deutschen Autobanken hinzugekommen.
Die Kreditverträge der deutschen Autobanken galten bislang als juristisch „wasserfest“. Im Rahmen der Bearbeitung von Abgasskandal-Mandaten kam unsere Kanzlei praktisch zufällig mit den Darlehensverträgen der VW-Bank in Kontakt. Hier zahlte sich unsere Erfahrung aus über 2.000 Immobilienwiderrufsmandaten aus. Denn wir haben herausgefunden: Die VW-Bank und Ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank belehren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Speziell die Verträge, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, können zeitlich unbeschränkt und zu überaus lukrativen Konditionen rückabgewickelt werden. Das Medienecho war daher zu Recht gigantisch, allen voran die Stiftung Warentest, die die mündliche Verhandlung unseres Prozesses vor dem Landgericht Berlin beobachtete. Hinzu kommen zahlreiche neue Entscheidungen, wie z. B. die des OLG Köln aus dem Jahre 2018, dass sogar trotz Software-Update des Autoherstellers immer noch von einem sog. „Mangel“ des Kfz. des Kunden ausging und dieser durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung seines Vertrages erreichen konnte.
Nutzen auch Sie unsere Expertise in diesem Bereich, gerne auch gegen andere Autobanken. Denn auch hier haben wir zahlreiche Fehler feststellen können.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns unter 0221-59552324.
subdirectory_arrow_rightGanz gleich für welches Modell wir uns gemeinsam entscheiden, Sie wissen immer genau welche Kosten auf Sie zukommen.
David S. Deutgen LL.M. (UWC)
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Gleueler Straße 277
50935 Köln
phone 0221-595 523 24
print 0221-595 523 25
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